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09.01.2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude löst Marktanreizprogramm ab

Eschborn. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) – in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot bündeln. Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden, heißt es auf Anfrage der Redaktion.

Die BEG enthält folgende Neuerungen (Auswahl):

- Vereinfachte Zugänglichkeit: Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung;

- Die Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen;

- Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten (bislang teilweise nur Zuschuss bzw. teilweise nur Kreditförderung);

- Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig;

- Einzelne Sanierungsmaßnahmen, die nach einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für eine Vollsanierung umgesetzt werden, werden besser gefördert; damit werden kosteneffizient geplante, schrittweise Sanierungen besser honoriert.


Mit Einführung der BEG werden ab dem 1. Januar 2021 folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

- Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 Prozent;

- Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 Prozent;

- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 Prozent;
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent;

- Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 Prozent.

Tipp der Redaktion: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat zum BEG eine erste Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Diese findet sich unter Link

Quelle: IKZ.de



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