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06.08.2023

GEG-Verabschiedung im Bundestag vorerst gestoppt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause geplanten Lesungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht mehr durchgeführt werden konnten. Das Urteil bezieht sich nicht auf inhaltliche Aspekte des GEG, sondern ausschließlich auf das parlamentarische Verfahren. Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 soll dadurch nicht gefährdet sein. Der Bundestag wird erst nach der Sommerpause im September über das Gesetz entscheiden.

Die bereits im März gegründete Verbändeallianz für moderne Holzenergie (u.a. DEPV, BDH, ZIV) sieht ihre Arbeit zur Besserstellung von Pellets und Co. im GEG bisher als erfolgreich an. So wurde unter anderem im letzten Gesetzesentwurf die Installation von Pelletfeuerungen im Neubau als Erfüllungsoption für den 65 Prozent-Erneubaren-Anteil sowie die Kombipflicht mit einer Wärmepumpe oder Solaranlage aufgehoben.



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